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EuGH verbietet Verkauf von genverändertem Honig

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Honig nicht verkauft werden darf, wenn er Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Heike Moldenhauer vom BUND begrüßt das Urteil und stellt klar, dass in erster Linie Import-Honige aus Nord- und Südamerika betroffen seien.

Heike Moldenhauer im Gespräch mit Theo Geers | 07.09.2011
    Theo Geers: Honig darf nicht verkauft werden, wenn er Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof entschieden. Denn Honig, der solchen Pollen enthält, gilt juristisch jetzt als gentechnisch verändertes Lebensmittel. Selbst geringste Spuren von gentechnisch verändertem Material erfordern in einem solchen Fall eine Sicherheitsprüfung und eine Zulassung, und wenn die nicht vorliegen, darf der Honig nicht in die Regale. Es ist ein Urteil mit Folgen, und über die habe ich kurz vor dieser Sendung mit Heike Moldenhauer vom BUND gesprochen. Sie gehört ins Lager der Gentechnikgegner und ich fragte sie zunächst: Hat sie sich gefreut über das Urteil?

    Heike Moldenhauer: Wir haben uns sehr, sehr doll gefreut, und wir haben uns deswegen gefreut, weil jetzt kein Imker mehr gentechnische Verunreinigungen im Honig dulden muss und kein Verbraucher mehr Gefahr läuft, dass er Honig kauft, wo gentechnische Verunreinigungen drin sind, er erfährt nichts davon, weil es nicht gekennzeichnet werden muss.

    Geers: Wenn er solchen Honig kaufen würde, Frau Moldenhauer, was würde ihm denn dann passieren? Ist dieser Honig gesundheitsschädlich?

    Moldenhauer: Das weiß keiner so genau. Wir haben immer dann Erkenntnisse darüber, was gentechnisch veränderte Nahrung mit Versuchstieren macht, und was immer wieder festgestellt wird, ist, dass es Veränderungen gibt an den inneren Organen und am Blutbild. Und bei MON810 sind ähnliche Ergebnisse auch erzielt worden, also bei dem MON810-Mais, der jetzt im Honig nicht mehr auftauchen darf.

    Geers: Welche Folgen hat das Urteil denn jetzt für diejenigen, die gerne Honig essen? In Deutschland gibt es ja bis auf ein paar Hektar Versuchsfelder für Genkartoffeln keine Gentechnik mehr auf dem Acker. Ist also deutscher Honig im Prinzip gentechnikfrei und damit unbedenklich?

    Moldenhauer: Ja. Deutscher Honig ist mit großer Sicherheit gentechnikfrei, weil wir ja nur auf zwei Hektar Anbau von der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora der BASF haben und auf sieben Hektar Versuchsanbau, und es müsste dann wirklich mit dem Teufel zugehen, wenn eine gentechnische Verunreinigung im deutschen Honig wäre.

    Geers: Jetzt kommen aber drei Viertel des hierzulande verzehrten Honigs aus dem Ausland, oft aus Ländern wie Argentinien oder Kanada, in denen zum Beispiel gentechnisch veränderter Mais oder Raps zugelassen ist. Wenn jetzt ein Verbraucher keine Gentechnik will, soll der jetzt um diese Importhonige einen Bogen machen?

    Moldenhauer: Ja. Er muss unbedingt einen Bogen darum machen, weil die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass dort gentechnische Verunreinigungen drin sind, und dieses Urteil hat ganz bestimmt auch große Auswirkungen auf die Importmärkte, weil ja mit dem Urteil ganz klar ist, dass dieser Honig illegal ist, wenn er Spuren enthält von Pollen mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen. Das heißt dann, dass die Importmärkte auf sehr kurze Sicht sich umorientieren müssen, dass jetzt die ganzen deutschen Honigimporteure und die Lebensmittelhändler sich Importeure aus anderen Staaten suchen müssen, nicht mehr aus Nord- und Südamerika.

    Geers: Heißt das jetzt auch, die müssen die Importhonige sofort aus den Regalen nehmen?

    Moldenhauer: Meiner Meinung nach müssen sie das, weil das Urteil des EuGH festgestellt hat, es ist ein Rechtsbruch, wenn dann Pollen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen im Honig sind. Das heißt im Juristendeutsch, Illegales in Verkehr bringen. Und dann sind natürlich die Landesbehörden in den Bundesländern gefordert, Untersuchungen zu machen und dann diesen Honig, wenn Spuren von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen gefunden werden, sofort aus den Regalen zu ziehen.

    Geers: Nun weiß man ja noch nichts Konkretes, ob wirklich Spuren von gentechnisch veränderten Organismen in Importhonigen drin sind. Werden die das jetzt selber in die Hand nehmen? Werden also jetzt zum Beispiel Umweltverbände wie der BUND Proben ziehen, untersuchen lassen und dann verlangen, dass das aus den Regalen fliegt?

    Moldenhauer: Also es ist wirklich die Aufgabe der Landesbehörden, weil ganz klar ist, was in der EU nicht zugelassen ist, darf auch nicht dann auf dem Markt sein. Es ist tatsächlich auch ein Rechtsvergehen, und zwar strafbar nach dem Gentechnikgesetz. Deswegen ist es Aufgabe der Landesbehörden, das zu überprüfen, und gegebenenfalls dann zu veranlassen, dass dieser Honig aus dem Regal verschwindet.

    Geers: Jetzt zum Problem Imkerei und Landwirtschaft, Frau Moldenhauer. Bienen fliegen ja nun mal mehrere Kilometer vom Stock bis zur Blüte. Was muss denn da jetzt geschehen? Brauchen wir neue Abstandsregeln?

    Moldenhauer: Ja. Wir haben bisher ja überhaupt gar keine Abstandsregeln für Bienen, weil sich bisher die ganze Gesetzgebung auf deutscher Ebene und auf EU-Ebene davor gedrückt hat, die Bienen und ihren Flugradius auch mit einzubeziehen, und der Flugradius von Bienen beträgt immer zwischen drei bis fünf Kilometer, und das heißt dann natürlich, dass zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken mindestens ein Abstand von fünf Kilometern bestehen muss.

    Geers: Nun wäre ja auch denkbar, das Pferd von hinten aufzuzäumen, Frau Moldenhauer. Das heißt, man könnte die Vorschriften für die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zum Beispiel lockern, indem man das macht wie bei der Milch, wo zum Beispiel Kühe gentechnisch veränderten Soja fressen, aber die Milch oder die Milchprodukte hinterher trotzdem zugelassen sind. Das könnte man ja auch auf Honig ausweiten. Man könnte zum Beispiel auch den Imkern vorschreiben, die Abstandsregeln einzuhalten. Ginge das nicht auch so herum?

    Moldenhauer: Natürlich sind das immer die Bestrebungen der Gentechnik-Industrie, die Gesetze in ihrem Sinne zu bestimmen. Aber nach dem Urteil des EuGH ist ganz klar, damit werden sie nicht durchkommen, und sie kommen garantiert nicht aus dem Dilemma heraus, dass sie eine Kennzeichnung bekommen werden für Honig, der gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, und was das bedeutet, kann sich ja auch jeder vorstellen. Ein Honigglas im Supermarktregal mit einer Gentechnik-Kennzeichnung ist völlig unverkäuflich. Also von daher denke ich, die Industrie, die Gentechnik möchte, kann viel fordern, aber sie kommt aus dem Dilemma, was jetzt mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf sie zugekommen ist, nicht mehr heraus.

    Geers: Importhonige müssen nach dem Gentechnik-Urteil des Europäischen Gerichtshofes jetzt verschärft kontrolliert werden. Das fordert Heike Moldenhauer vom BUND.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.