
Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Regelung, mit der Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten zur Verantwortung gezogen werden können. Das Lieferkettengesetz sieht weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Ursprünglich sollten die Regeln bereits für Betriebe ab 500 Beschäftigte mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Jetzt greift es bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Diese Nachricht wurde am 24.04.2024 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.