
Ab dem Geschäftsjahr 2024 sollen große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten über ihre Auswirkungen unter anderem auf die Umwelt, die Sozialstandards und Menschenrechte berichten, wie aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervorgeht. Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die auf dem europäischen Markt einen Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro erwirtschaften, müssen demnach gleichwertige Vorschriften einhalten. Ziel sei es, Transparenz für Investoren, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbraucher zu schaffen.
Die sogenannten "European Sustainability Reporting Standards" müssen noch vom Europaparlament und den Mitgliedländern geprüft werden. Sie können abgelehnt, aber nicht abgeändert werden.
Diese Nachricht wurde am 31.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.