
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich an die digitale Medienlandschaft anpassen, um seine wichtige Rolle der Informationsbereitstellung für die Bevölkerung, Förderung der öffentlichen Debatte und Unterstützung der Demokratie wahrnehmen zu können. Beschränkungen des digitalen Angebots, wie sie im Entwurf zum Reformstaatsvertrag enthalten seien, sollten daher noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden.
Der Entwurf des Reformstaatsvertrags wird in dieser Woche bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig diskutiert. Er sieht bislang vor, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihr Textangebot im Netz deutlich reduzieren müssen.
Diese Nachricht wurde am 24.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.