Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich darauf, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 11,7 Prozent eingespart werden sollen. Referenzwert ist eine drei Jahre alte Prognose des Energieverbrauchs für 2030. In einer Mitteilung hieß es, jedes EU-Land müsse zu den Einsparzielen beitragen. Allerdings gebe es dabei eine gewisse Flexibilität. Anhand von Faktoren wie etwa dem Pro-Kopf-BIP, dem Ausbaugrad der erneuerbaren Energien oder dem Energieeinsparpotenzial sollen die Beiträge der einzelnen Länder berechnet werden. Der öffentliche Sektor solle bei den Sparmaßnahmen mit gutem Beispiel vorangehen, hieß es. So werden die Mitgliedstaaten zum Beispiel verpflichtet, jedes Jahr mindestens drei Prozent der Flächen ihrer öffentlichen Gebäude zu sanieren.
Damit die neuen Vorgaben in Kraft treten können, müssen sie noch vom EU-Parlament und den EU-Ländern formell bestätigt werden.
Diese Nachricht wurde am 10.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.