
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass die Arbeitsbedingungen der Eltern so gestaltet sein müssen, dass sie sich um ihre Kinder kümmern können. Allerdings dürfe der Arbeitgeber dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden. Darum müssen nationale Gerichte über die jeweiligen Einzelfälle befinden.
Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs lag ein Fall aus Italien zugrunde. Die Mutter eines schwerbehinderten Sohns hatte bei ihrem Arbeitgeber keine geregelten Arbeitszeiten durchsetzen können, die die tägliche Pflege des Sohns ermöglicht hätten. Nun muss ein Gericht in Italien entscheiden, ob der Arbeitgeber dem Wunsch entsprechen muss.
(Az. C-38/24)
Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.