EU
Europäischer Gerichtshof: Firmen müssen Eltern mit schwerbehinderten Kindern bei Arbeitszeiten grundsätzlich entgegenkommen

Auch Eltern von Kindern mit Behinderung müssen vor Diskriminierung geschützt werden.

    Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'Union Europeene" vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg berief sich auf den Schutz vor Diskriminierung, der auch für Eltern gelte. (picture alliance / dpa / Harald Tittel)
    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass die Arbeitsbedingungen der Eltern so gestaltet sein müssen, dass sie sich um ihre Kinder kümmern können. Allerdings dürfe der Arbeitgeber dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden. Darum müssen nationale Gerichte über die jeweiligen Einzelfälle befinden.
    Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs lag ein Fall aus Italien zugrunde. Die Mutter eines schwerbehinderten Sohns hatte bei ihrem Arbeitgeber keine geregelten Arbeitszeiten durchsetzen können, die die tägliche Pflege des Sohns ermöglicht hätten. Nun muss ein Gericht in Italien entscheiden, ob der Arbeitgeber dem Wunsch entsprechen muss.
    (Az. C-38/24)
    Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.