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Krim-Annexion
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Kiews Klage gegen Moskau

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entscheidet heute über eine Klage der Ukraine gegen Russland im Zusammenhang mit der Annexion der Schwarzmeerhalbinsel Krim.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Straßburg. (imago / Winfried Rothermel)
    Kiew beschuldigt Moskau, auf der Krim zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begangen zu haben, darunter unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Verfolgung pro-ukrainischer Aktivisten. Russland hatte die Halbinsel 2014 völkerrechtswidrig annektiert und hält sie seither besetzt.
    Wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Er kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die vor dem Ausschluss geschehen sind.
    Diese Nachricht wurde am 25.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.