Testosteron-Regel
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Caster Semenya nur teilweise Recht

Die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya hat im Prozess um Testosteron-Vorgaben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur teilweise Recht bekommen.

    Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya bei einem Wettkampf im belgischen Liege
    Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya bei einem Wettkampf im belgischen Liege im Jahr 2021. (dpa / picture alliance / Jasper Jacobs)
    Die Richterinnen und Richter in Straßburg stellten fest, dass die Südafrikanerin von der Schweiz - wo frühere Verfahren stattfanden - in ihrem Menschenrecht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Das Gericht sprach ihr 80.000 Euro für Kosten und Auslagen zu.

    Kein Urteil zu Testosteron-Regeln

    Allerdings ließ das Gericht die umstrittenen Testosteron-Regeln unangetastet. Zur Begründung teile die Große Kammer mit, dass in der Frage kein territorialer Bezug zwischen Semenya und der Schweiz bestand, weil sich der Streit um eine internationale Regelung drehte.
    Die dreimalige Weltmeisterin hatte sich gegen die Vorschriften von World Athletics gewehrt, wonach sie zur Teilnahme an internationalen Wettkämpfen eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres natürlichen Testosteronspiegels durchführen musste. Dazu hatte die heute 34-Jährige, die ihre Karriere inzwischen beendet hat, erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas im schweizerischen Lausanne sowie dem Schweizer Bundesgericht geklagt.
    Semenya hat immer wieder betont, dass sie eine Frau sei. Sie hat nach Angaben in ihrer Autobiografie keine Gebärmutter und keinen Eileiter. Nach den Weltmeisterschaften 2009 in Berlin hatte sie sich einem Geschlechtertest unterziehen müssen.
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.