
Russland habe unter anderem das Recht auf Leben verletzt, stellte das Gericht in Straßburg fest. Geklagt hatten die Ukraine und die Niederlande. Die Boeing der Malaysia Airlines war auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine von einer russischen Luftabwehrrakete getroffen worden, die prorussische Rebellen abgefeuert hatten. Alle 298 Menschen an Bord starben.
Der Gerichtshof urteilte außerdem, dass Russland schon vor dem Einmarsch in die Ukraine 2022 ein System von Verstößen gegen die Menschenrechte etabliert habe - unter anderem durch wahllose militärische Angriffe und Hinrichtungen von Zivilisten. Nach der Invasion habe es Angriffe gegen fliehende Zivilisten und klar gekennzeichnete Krankenhäuser gegeben. Dies sei eine eklatante Missachtung der internationalen Rechtsordnung.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.