
Das Gericht in Straßburg entschied, dass die spanischen Behörden die Grundrechte der drei Männer nicht verletzt hätten. Fluchtgefahr habe deren Inhaftierung im Jahr 2017 gerechtfertigt. Die drei seien nicht als politische Gefangene zu betrachten, da ihre Ideologie nicht der Grund für die Untersuchungshaft gewesen sei.
Im Oktober 2017 hatten eine Volksabstimmung und eine darauffolgende einseitige Unabhängigkeitserklärung der katalanischen Regionalregierung in Spanien eine politische Krise ausgelöst. Die Zentralregierung in Madrid reagierte, indem sie die Regionalregierung absetzte und Anführer der Unabhängigkeitsbewegung vor Gericht stellte. Der damalige Regionalpräsident Puigdemont lebt immer noch im Exil und hofft auf eine Amnestie.
Diese Nachricht wurde am 06.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
