Sogenannte Schienenmaut
Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Trassenpreisbremse im Nahverkehr

Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Regelung zur sogenannten Trassenpreisbremse im Nahverkehr für rechtswidrig erklärt.

    Schienen und Weichen vor einem Bahnhof.
    Der EuGH kippt die deutsche Trassenpreisbremse. (picture alliance / imageBROKER / Arnulf Hettrich)
    Trassenpreise werden auch als Schienenmaut bezeichnet. Dabei handelt es sich um Gebühren, die Bahnunternehmen zahlen müssen, wenn sie das Schienennetz der Deutschen Bahn nutzen. Um zu verhindern, dass die Gebühren im Nahverkehr zu stark steigen, wurde eine gesetzliche Preisbremse für den Regionalverkehr eingeführt. Eine deutliche Steigerung der Trassenpreise traf daher im vergangenen Jahr daher vor allem den Fern- und Güterverkehr. Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist die deutsche Regelung zu unflexibel. Sie schränke die Entscheidungsfreiheit der Betreiber zu stark ein. Für Verkehrsunternehmen im Regionalverkehr könnten durch den Wegfall des Preisdeckels nun Mehrkosten in Milliardenhöhe entstehen. Branchenvertreter befürchten, dass dies langfristig zu höheren Ticketpreisen und weniger Verbindungen im Regionalverkehr führen kann.
    (Az. C-770/24)
    Diese Nachricht wurde am 19.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.