
Das Gericht urteilte, Bestpreisklauseln seien nicht notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Buchungsplattformen zu sichern. Hintergrund ist, dass Hotels ihre Zimmer eine Zeitlang auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten durften als bei der Buchungsplattform. Das Bundeskartellamt verbot diese Praxis Ende 2015. Die Hoteliers verklagten "Booking.com" daraufhin rückwirkend auf Schadenersatz.
Diese Nachricht wurde am 19.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.