
Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Danach ist in allen befragten EU-Ländern sexuelle Belästigung sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht verboten. Deutschland untersagt dies als einziges Land nur im Arbeitsleben. Betroffene hätten daher kaum eine rechtliche Handhabe, wenn sie etwa von ihrem Vermieter, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio sexuell belästigt würden.
Diese Nachricht wurde am 03.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
