Der Online-Handel endet an Ländergrenzen, klagt Viviane Reding, resolute Vizepräsidentin der EU-Kommission.
"Es sind nur acht Prozent der Europäer, die online grenzüberschreitende einkaufen, die verlieren einen großen Vorteil dadurch. Und der große Binnenmarkt funktioniert nicht."
Mit 27 nationalen Vertragsrechtssystemen zu arbeiten, verursache insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen hohe Kosten, begründet die luxemburgische EU-Justiz-Kommissarin. Und sagt über ihren Vorschlag zu einem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht:
"Da hab ich mich nicht inspiriert bei denen, die ein niedriges Schutzniveau haben, sondern wir haben die besten genommen und uns daran inspiriert. Und jetzt brauche ich die Verbraucherschutzverbände aus den Staaten, wo das Verbraucherschutzniveau hoch ist, damit die helfen, damit auch in der Europäischen Kaufrechtssystematik dieses hohe Schutzniveau beibehalten wird."
Tatsächlich geht der EU-Vorschlag vereinzelt sogar über deutsches Niveau hinaus: zehn Jahre lang könnte ein Kunde danach auf Reparatur, Umtausch oder Rückgabe pochen, wenn der gelieferte Fernseher nicht einwandfrei funktioniert. Nach deutschem Recht ist das nur in den zwei Jahren möglich, nachdem der Mangel entdeckt wurde. Doch europaweit reagieren Verbraucherschützer skeptisch, wie Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen:
"Also, ich kann keinen Binnenmarkt verordnen, und deshalb wird diese Zwangsbeglückung weder von den Verbrauchern noch von den Unternehmern als besonders hilfreich angesehen."
In Deutschland zum Beispiel können Kunden Schuhe, die nicht gefallen, innerhalb von 14 Tagen kommentarlos an den Händler zurücksenden. Ob das nach europäischem Recht möglich bleibt? Gerd Billen vom Verbraucherzentrale-Bundesverband zweifelt:
"Es geht um Widerrufsmöglichkeiten, also hier steckt der Teufel im Detail, und wir haben es in Europa häufig schmerzvoll erlebt, dass wir uns nicht auf das verlassen können, was uns am Anfang, vielleicht auch mit guter Absicht, präsentiert wird, sondern müssen am Ende sehen, wie hoch ist das Verbraucherschutz-Niveau wirklich. Dieser Entwurf geht in die Diskussion mit dem Europa-Parlament, mit allen europäischen Regierungen, das heißt, wir können im Moment noch gar nicht absehen, ob das was am Ende dabei rauskommt, wirklich auf einem hohen Niveau steht oder ob wir uns verschlechtern werden."
Optimistischer sieht Jörg-Uwe Hahn den EU-Vorschlag. Als Vorsitzender der Justizministerkonferenz hatte der hessische Liberale eingeladen, das Gemeinsame Europäische Kaufrecht zu diskutieren.
"Es ist ein zusätzliches Angebot. Zusätzliche Angebote finde ich im Wettbewerb immer gut. Die Kunden selbst können dieses Regelwerk nutzen, wenn sie es wollen, und wenn sie es nicht wollen, es halt lassen. Das ist etwas Neues in der EU. Bisher war die Vereinheitlichung des Marktes immer so, dass alle europäischen Mitgliedsstaaten das Gleiche zu tun hatten. Hier ist nur in jedem Mitgliedsstaat ein weiteres Rechtssystem."
Das klingt, könne der Verbraucher frei wählen. "Doch faktisch werden die Unternehmen bestimmen, nach welchem Recht sie verkaufen", kontert Gerd Billen vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Was ihn empört:
"Die EU-Kommission will ja mit einem blauen Button im Internet auch dafür werben, dass Verbraucher, wenn sie auf dieses optionale Recht eingehen, besonders gut geschützt sind. Aber die EU-Kommission kann das nicht kontrollieren, und sie kann es auch nicht garantieren. Das heißt, es kann hier einfach eine Situation kommen, dass Verbraucher in gutem Glauben, ihre Geschäfte auf hohem Niveau tätigen zu können, am Ende doch schwer enttäuscht werden."
Konsumenten würde Gerd Billen daher raten, entweder nach deutschem Recht zu kaufen oder zu verzichten. Das Europäische Kaufrecht solle der Wirtschaftsförderung dienen, nicht dem Verbraucherschutz so analysiert der Leipziger Jura-Professor Thomas Rauscher die Interessenlage.
"Es sind nur acht Prozent der Europäer, die online grenzüberschreitende einkaufen, die verlieren einen großen Vorteil dadurch. Und der große Binnenmarkt funktioniert nicht."
Mit 27 nationalen Vertragsrechtssystemen zu arbeiten, verursache insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen hohe Kosten, begründet die luxemburgische EU-Justiz-Kommissarin. Und sagt über ihren Vorschlag zu einem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht:
"Da hab ich mich nicht inspiriert bei denen, die ein niedriges Schutzniveau haben, sondern wir haben die besten genommen und uns daran inspiriert. Und jetzt brauche ich die Verbraucherschutzverbände aus den Staaten, wo das Verbraucherschutzniveau hoch ist, damit die helfen, damit auch in der Europäischen Kaufrechtssystematik dieses hohe Schutzniveau beibehalten wird."
Tatsächlich geht der EU-Vorschlag vereinzelt sogar über deutsches Niveau hinaus: zehn Jahre lang könnte ein Kunde danach auf Reparatur, Umtausch oder Rückgabe pochen, wenn der gelieferte Fernseher nicht einwandfrei funktioniert. Nach deutschem Recht ist das nur in den zwei Jahren möglich, nachdem der Mangel entdeckt wurde. Doch europaweit reagieren Verbraucherschützer skeptisch, wie Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen:
"Also, ich kann keinen Binnenmarkt verordnen, und deshalb wird diese Zwangsbeglückung weder von den Verbrauchern noch von den Unternehmern als besonders hilfreich angesehen."
In Deutschland zum Beispiel können Kunden Schuhe, die nicht gefallen, innerhalb von 14 Tagen kommentarlos an den Händler zurücksenden. Ob das nach europäischem Recht möglich bleibt? Gerd Billen vom Verbraucherzentrale-Bundesverband zweifelt:
"Es geht um Widerrufsmöglichkeiten, also hier steckt der Teufel im Detail, und wir haben es in Europa häufig schmerzvoll erlebt, dass wir uns nicht auf das verlassen können, was uns am Anfang, vielleicht auch mit guter Absicht, präsentiert wird, sondern müssen am Ende sehen, wie hoch ist das Verbraucherschutz-Niveau wirklich. Dieser Entwurf geht in die Diskussion mit dem Europa-Parlament, mit allen europäischen Regierungen, das heißt, wir können im Moment noch gar nicht absehen, ob das was am Ende dabei rauskommt, wirklich auf einem hohen Niveau steht oder ob wir uns verschlechtern werden."
Optimistischer sieht Jörg-Uwe Hahn den EU-Vorschlag. Als Vorsitzender der Justizministerkonferenz hatte der hessische Liberale eingeladen, das Gemeinsame Europäische Kaufrecht zu diskutieren.
"Es ist ein zusätzliches Angebot. Zusätzliche Angebote finde ich im Wettbewerb immer gut. Die Kunden selbst können dieses Regelwerk nutzen, wenn sie es wollen, und wenn sie es nicht wollen, es halt lassen. Das ist etwas Neues in der EU. Bisher war die Vereinheitlichung des Marktes immer so, dass alle europäischen Mitgliedsstaaten das Gleiche zu tun hatten. Hier ist nur in jedem Mitgliedsstaat ein weiteres Rechtssystem."
Das klingt, könne der Verbraucher frei wählen. "Doch faktisch werden die Unternehmen bestimmen, nach welchem Recht sie verkaufen", kontert Gerd Billen vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Was ihn empört:
"Die EU-Kommission will ja mit einem blauen Button im Internet auch dafür werben, dass Verbraucher, wenn sie auf dieses optionale Recht eingehen, besonders gut geschützt sind. Aber die EU-Kommission kann das nicht kontrollieren, und sie kann es auch nicht garantieren. Das heißt, es kann hier einfach eine Situation kommen, dass Verbraucher in gutem Glauben, ihre Geschäfte auf hohem Niveau tätigen zu können, am Ende doch schwer enttäuscht werden."
Konsumenten würde Gerd Billen daher raten, entweder nach deutschem Recht zu kaufen oder zu verzichten. Das Europäische Kaufrecht solle der Wirtschaftsförderung dienen, nicht dem Verbraucherschutz so analysiert der Leipziger Jura-Professor Thomas Rauscher die Interessenlage.