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Straßburg
Europäisches Menschenrechtsgericht verurteilt Schweiz wegen unzureichendem Klimaschutz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der Schweiz erstmals ein Land wegen unzureichenden Klimaschutzes verurteilt.

    Die Haltestelle des Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg
    Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (imago/Rainer Unkel)
    Das Gericht in Straßburg gab einer Gruppe Schweizer Seniorinnen Recht, die ihrer Regierung vorwerfen, durch mangelnden Klimaschutz ihre Menschenrechte zu verletzen. Hitzewellen infolge des Klimawandels könnten das Leben der Klägerinnen beeinträchtigen. Die Schweiz wurde aufgefordert, ihre Klimapolitik zu überprüfen.
    Abgewiesen wurde dagegen eine Klimaklage von sechs jungen Portugiesen. Die Kläger hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Die Klage richtete sich gegen 32 Staaten. Auch die Klage des ehemaligen Bürgermeisters des nordfranzösischen Küstenortes Grande-Synthe gegen die Regierung in Paris wurde abgewiesen. Da er nicht mehr in Frankreich lebe, könne er nicht als Opfer der Folgen des Klimawandels in dem von Überschwemmung bedrohten Ort anerkannt werden, befand das Straßburger Gericht.
    Diese Nachricht wurde am 09.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.