
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg für einen entsprechenden Vorschlag, durch den schwere Verkehrsvergehen künftig auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union geahndet werden könnten. Bisher gilt ein Fahrverbot nur in dem Land, in dem es verhängt wurde. Rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße bleiben laut der EU-Kommission ungeahndet.
Bevor die strengeren Vorgaben in Kraft treten können, muss im Rat der 27 EU-Staaten noch ein Kompromiss gefunden werden.
Diese Nachricht wurde am 06.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.