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Europäisches Parlament
Neue EU-Richtline für Online-Musikrechte

Um online legal Musik anzubieten, mussten Anbieter in der EU bislang Lizenzverträge abschließen – mit Verwertungsgesellschaften der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Das Europäische Parlament will das mit einer neuen Richtlinie nun vereinfachen.

Von Annette Riedel | 04.02.2014
    Musikplattformen im Internet, wie Spotify, Simfy, iTunes, Napster, Deezer und YouTube natürlich und Dutzende andere – sie müssen künftig nicht mehr mit jeweils jeder Verwertungsgesellschaft in 28 EU-Ländern Lizenzverträge abschließen, wenn sie Nutzern in der EU ein Musikstück legal im Internet anbieten wollen.
    "Man kann das, wenn man das mit einer Verwertungsgesellschaft nur die Rechte klärt, im Grunde für ganz Europa kriegen", erklärt die grüne Europaabgeordnete Helga Trüpel, was sich konkret ändern soll. Und spielt das durch, am Beispiel eines Titels von Milow.
    "Wenn ich jetzt Spotify bin, muss ich gucken, bei welcher Verwertungsgesellschaft die Rechte von Milow sind. Dann muss ich mit denen verhandeln und mich mit denen auf einen Tarif einigen, sodass ich das dann in meinem Musik-Online-Angebot meinen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stellen kann."
    Wenn die Online-Lizenzierung von Musik leichter wird, hat das – da ist sich das EU-Parlament fraktionsübergreifend weitgehend einig – positive Folgen für die Kreativen und für die Verbraucher.
    "Dass ich mehr Angebote, legale Angebote habe, weil es leichter ist für Musik-Online-Anbieter, jetzt diese Lizenzierung vorzunehmen. Und ich habe auch noch einen Vorteil, dass ich im Grunde ein Angebot von mehr kultureller Vielfalt kriege, weil jetzt auch Künstler, die Nischenangebote haben oder aus einem Land kommen, mit kleineren Verwertungsgesellschaften, Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft mit einem großen Repertoire werden können."
    "Die europäischen Nutzer werden einen leichteren Zugang zur Musik ihrer Wahl haben."
    Das verspricht sich Marielle Gallo, die das Dossier auf Seiten des EU-Parlaments betreut hat, von der neuen Richtlinie.
    "Ein Spanier oder Grieche, der in Brüssel lebt, wird einen leichten, schnellen preiswerten Zugang zur Musik seines Heimatlandes haben."
    Vorteile für Künstler
    Die diversen Dienste für Musik-Streaming im Internet verfügen meist über Musikbibliotheken mit einer Anzahl von Titeln im zweistelleigen Millionenbereich - teilweise frei zu hören. Allerdings dann meist mit Werbung. Wer es werbefrei haben will, zahlt so um die ca. fünf bis zehn Euro pro Monat. Die Musik-Verwertungsgesellschaften – in Deutschland die GEMA – nehmen die Rechte der Künstler auch gegenüber den Musikplattformen im Internet wahr. Die Neuregelung der Online-Musikverwertung hat vor allem auch für sie, die Künstler, erhebliche Vorteile. Zum einen sollen sie ihre Tantiemen schneller bekommen.
    "Und sie haben auch die Möglichkeit, sich auch die Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl zu suchen. Ich muss nicht, wenn ich jetzt in der Slowakei bin, nur in der slowakischen Verwertungsgesellschaft sein oder in Deutschland bei der GEMA."
    Teil der neuen Richtlinie ist auch, dass die Musik-Verwertungsgesellschaften künftig kooperieren und eine online-abrufbare Datenbank zur Verfügung stellen müssen, die Auskunft über sämtliche Titel gibt, die sie fürs Internet geöffnet haben – ob kommerziell oder nicht kommerziell und gegebenenfalls bei welchen Musik-Plattformen.
    Nicht zuletzt verbindet sich mit der Vereinfachung und der Transparenz, die mit der neuen EU-Richtlinie erreicht werden soll, auch die Hoffnung, dass es künftige weniger illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik im Netz geben wird. Bekommt die Richtlinie am Mittag in Straßburg die Mehrheit im Parlament – und daran zweifelt eigentlich niemand - dann muss sie bis spätestens 2016 im nationalen Recht der EU-Länder verankert sein.