
Diese galt bis April, eine Verlängerung hatte das Europäischen Parlament zunächst abgelehnt. Die Ausnahme ermöglicht es Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft oder Google Chats, mit automatisierten Programmen nach Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu suchen - freiwillig, und ohne konkreten Verdacht.
Votum im Eilverfahren - Kritik von Parlamentariern
Sollte bei der Abstimmung keine absolute Mehrheit im Parlament gegen das EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag doch noch angenommen. Parlamentspräsidentin Metsola hatte sich beim letzten EU-Gipfel im Juni für das Vorgehen eingesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten sprachen sich anschließend in einem formalen Beschluss für die Ausnahmeregelung aus und ermöglichten dem Europaparlament damit, erneut über eine Verlängerung abzustimmen. Das Votum findet im Eilverfahren statt.
Abgeordnete aus mehreren Fraktionen kritisierten das unübliche Vorgehen. Die CDU-Europaabgeordnete Düpont sagte dagegen, die Übergangsphase mit einer faktischen Rechtslücke sei nicht akzeptabel. Darum gebe es nun noch einmal eine Abstimmung.
Private Kommunikation - EU-Parlament stimmt erneut über Chatkontrolle ab
Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
