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EU-Richtlinien
Europaparlament und EU-Staaten bereiten gemeinsame Gesetze zur Bestrafung von Gewalt gegen Frauen vor

Die EU hat sich auf Richtlinien geeinigt, nach denen Gewalt gegen Frauen künftig einheitlich bestraft werden soll.

    Gestelltes Bild zum Thema häusliche Gewalt - Die Arme eines Mannes halten mit Gewalt die Arme einer Frau fest.
    Häusliche und sexualisierte Gewalt soll künftig europaweit geregelt unter Strafe gestellt werden. (dpa)
    Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich darüber verständigt, dass Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung, Cyber-Stalking und das Verschicken intimer Bilder ohne Einverständnis unter Strafe gestellt werden. Keine Einigung gab es dagegen bei EU-weiten Rechtsstandards zu Vergewaltigungen. Das Parlament forderte eine Regelung, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU hatten das aber blockiert - unter anderem Deutschland. Für eine solche Regelung gebe es keine rechtliche Grundlage im Europarecht, hieß es zur Begründung.
    Bundesfamilienministerin Paus bezeichnete die grundsätzliche EU-Einigung als Erfolg. Durch die Richtlinie würden Betroffene in ihren Rechten und im Zugang zur Justiz überall in Europa gestärkt, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Dies schütze Frauen konkret und wirksam.
    Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.