
Bei der Jahrestagung der Synode in Dresden äußerten mehrere Teilnehmer die Sorge, dass die bereits vereinbarte Richtlinie nicht wie geplant flächendeckend zum 1. Januar in Kraft treten könnte. Die Sprecherin der Betroffenen, Janz, sagte, diese sei nur dann ein Meilenstein, wenn sie auch einheitlich umgesetzt werde. Die pfälzische Kirchenpräsidentin Wüst appellierte an die Landeskirchen und Diakonieverbände, über "ihren föderalen Schatten " zu springen.
Die Richtlinie sieht ein einheitliches Verfahren für die Entschädigung von Menschen vor, die Opfer sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche geworden sind. Geplant ist eine pauschale Leistung von 15.000 Euro für Betroffene, wenn es sich um eine strafrechtlich relevante Tat handelt. Die Regeln sind bereits vom Rat der EKD sowie der Kirchenkonferenz beschlossen worden, sie müssen aber noch von den lokalen Gremien umgesetzt werden.
Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
