Gerichtsurteil
Eventim darf Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten

Die Ticketplattform Eventim darf eine kostenpflichtige Ticketversicherung beim Kartenkauf nicht wiederholt anbieten. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

    Konzertkarten des Veranstalters Eventim
    Gerichtsentscheidung: Eventim darf Ticket-Versicherung nicht aufdrängen. (picture alliance / dpa / Britta Pedersen)
    Zur Begründung hieß es, es liege eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vor. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale.
    Beim Ticketverkauf bot Eventim über eine farblich abgehobene Klickfläche eine Ticketversicherung an. Entschied man sich dagegen, ploppte ein weiteres Fenster auf - mit einem erneuten Hinweis auf die Versicherung. Erst nach einem weiteren Klick auf die Schaltfläche "Ich trage das volle Risiko" ging es weiter zur Kasse.
    Dieses zweite Fenster ist dem Urteil nach unzulässig. Das Angebot der Ticketversicherung ist dem Gericht zufolge aber grundsätzlich legal.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.