In der sogenannten Munitionsaffäre wirft die Staatsanwaltschaft dem Brigadegeneral vor, Straftaten von ihm untergebenen Soldaten nicht an Vorgesetzte und die Strafverfolger gemeldet zu haben.
Bei der KSK waren bei einer Inventur im Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände an Munition registriert worden. Kreitmayr soll entschieden haben, dass Soldaten entwendete Munition anonym zurückgeben konnten. Laut seinen gesetzlichen Pflichten hätte er jeden Verdacht auf Straftaten melden müssen.
Diese Nachricht wurde am 02.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.