
Zudem verhängte es eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Der 70-Jährige muss die Haft demnach auch dann antreten, wenn er Berufung einlegt. Die Richterin sprach Sarkozy jedoch von anderen Anklagepunkten wie Korruption frei. Es gebe keine Beweise dafür, dass der 70-Jährige eine entsprechende Vereinbarung mit Gaddafi getroffen habe. Auch sei nicht nachgewiesen, dass Geld aus Libyen die Wahlkampfkassen Sarkozys erreicht habe. Sarkozy hat die Vorwürfe stets bestritten.
In einem anderen Prozess war Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zwei davon waren auf Bewährung ausgesetzt, eines sollte er zu Hause mit einer Fußfessel verbüßen. Nach drei Monaten durfte er die Fußfessel aus Altersgründen vorzeitig ablegen.
Diese Nachricht wurde am 25.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.