
Demnach bleibt es bei drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung. Statt einem Gefängnisaufenthalt darf Sarkozy die Strafe zuhause unter elektronischer Überwachung verbringen. Die Anwältin des früheren Präsidenten hatte das Strafmaß als überzogen bezeichnet. Sie kündigte an, den Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.
Konkret ging es in dem Verfahren darum, dass Sarkozy 2014 über seinen damaligen langjährigen Anwalt versucht haben soll, von einem Juristen Details zu Ermittlungen in einem anderen Fall zu erhalten. Im Gegenzug wurde dem Juristen Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Sarkozy war von 2007 bis 2012 der Präsident Frankreichs. Gegen ihn sind noch weitere Verfahren anhängig, unter anderem wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit.
Diese Nachricht wurde am 17.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.