
Das entschied das Wahlgericht des Landes ohne Gründe zu nennen. Damit hob das Gericht eine Entscheidung der Wahlkommission auf. Diese hatte Zumas Kandidatur vor zwei Wochen abgelehnt. Zuma klagte gegen die Entscheidung.
Im Jahr 2021 war Zuma zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, zu Korruptionsermittlungen während seiner Präsidentschaft auszusagen. Wer zu mehr als zwölf Monaten Haft verurteilt wird, kann in Südafrika von Wahlen ausgeschlossen werden. Im vergangenen Dezember war dem 81-Jährigen bereits die Mitgliedschaft seiner Regierungspartei ANC entzogen worden, nachdem er die Unterstützung für eine Splitterpartei angekündigt hatte.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.