
Zuvor hatte ein Sondergericht in Bangladesch Hasina wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt.
Die frühere Regierungschefin wurde für schuldig befunden, im vergangenen Jahr die gewaltsame Niederschlagung einer studentischen Protestbewegung angeordnet zu haben. Laut UNO kamen dabei mindestens 1.400 Menschen ums Leben. Die 78-Jährige Hasina war nach dem Sturz ihrer Regierung ins benachbarte Indien geflohen. Dass sie aus dem Exil zurückkehrt und hingerichtet wird, gilt als unwahrscheinlich. Die Regierung in Neu-Delhi hat Auslieferungsanträge aus Bangladesch bisher ignoriert.
Diese Nachricht wurde am 17.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
