Steuerhinterziehung beim DFB?
Ex-Schatzmeister weist Vorwürfe zurück

Im nächsten Millionen-Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund hat die Verteidigung des angeklagten Ex-Schatzmeisters Stephan Osnabrügge den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen.

    Frankfurt/Main: Stephan Osnabrügge (M), früherer Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), wartet im Gerichtssaal des Landgerichts zusammen mit seinen Verteidigern Jörg Oesterle (l) und Jörg Schauff (r) auf den Prozessbeginn.
    Prozess gegen den DFB und Ex-Schatzmeister Osnabrügge (Arne Dedert / dpa / Arne Dedert)
    Zudem stellte Osnabrügges Anwalt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt infrage. Dem 54 Jahre alten Osnabrügge wird vorgeworfen, durch eine falsche Zuordnung der DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Diesen Vorwurf wies sein Rechtsbeistand zurück. Osnabrügge will sich erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern. 

    Zahlreiche DFB-Funktionäre standen unter Verdacht

    Ursprünglich waren in dem Fall sechs ehemalige DFB-Funktionäre verdächtigt worden. Die im April 2020 eingeleiteten Strafverfahren gegen Ex-Präsident Reinhard Grindel, den früheren Liga-Chef Reinhard Rauball, Ex-Vizepräsident Rainer Koch sowie die ehemaligen Generalsekretäre Friedrich Curtius und Helmut Sandrock wurden jeweils gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Übrig geblieben ist Osnabrügge, der diese Möglichkeit bewusst nicht genutzt hat, weil er sich unschuldig fühlt. 
    Der Verhandlung wohnte überraschend der zuletzt im sogenannten Sommermärchen-Prozess angeklagte ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger als Zuschauer bei. Das Verfahren gegen ihn war gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro ohne Urteilsspruch eingestellt worden.

    DFB könnte Millionenzahlung bevorstehen

    Für den als "Nebenbeteiligter" geführten DFB geht es in dem Verfahren darum, eine Geldstrafe - wie zuletzt im Sommermärchen-Prozess (130.000 Euro) - zu vermeiden. Denn eine weitere Verurteilung könnte weitreichende Auswirkungen haben. Dem Verband war wegen der Bandenwerbung-Affäre vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre 2014 und 2015 aberkannt worden, weshalb ihm eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe droht. 
    Der DFB hat dagegen Einspruch erhoben, vorsorglich aber Rücklagen in Höhe von 46 Millionen Euro gebildet, deren Verwendung er möglichst vermeiden will. Ein Schuldspruch würde die Chancen des Verbandes, der vor dem Finanzgericht Kassel zudem um die Rückerstattung von rund 26 Millionen Euro aus einer Steuernachzahlung für 2006 kämpft, erheblich mindern.
    Diese Nachricht wurde am 30.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.