
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte eine entsprechende Entscheidung des zuständigen Truppendienstgerichts. Zudem büßt der Mann eine Beihilfe in Höhe von mehr als 23.000 Euro ein. Zur Begründung heißt es, die Programmatik der "Identitären Bewegung" sei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar. Der ehemalige Zeitsoldat hatte unter anderem beim Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären in Bayern mitgewirkt.
(Az.: BVerwG 2 WD 9.23)
Diese Nachricht wurde am 27.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.