
Auf Großbaustellen könne dadurch zum Beispiel deutlich schneller festgestellt werden, wenn Aufträge an Subunternehmen mit kriminellem Hintergrund vergeben würden. Zudem sei es deutlich einfacher zu überprüfen, ob Arbeiter regulär gemeldet und beschäftigt sind, erklärte Schneider. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen für die Zoll-Einheit-Finanzkontrolle, die in Zukunft verdächtige Fälle selbst von Anfang bis Ende verfolgen kann, erhöht laut dem Wirtschaftswissenschaftler das Risiko für Unternehmen deutlich, die sich mit dem kriminellen Milieu einlassen.
Lob für zusätzliche Kontrollen in Friseur- und Kosmetikbranche
Dass in dem vom Kabinett beschlossenen Gesetz auch die Friseur- und Kosmetikbranche stärker ins Visier genommen und erstmals in die besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen aufgenommen werden, begrüßt Schneider ausdrücklich. In den vergangenen Jahren seien vor allem Barbershops und Nagelstudios an allen Ecken neu eröffnet worden, die einen Großteil ihres Umsatzes vor allem durch Geldwäsche machten, so Schneider.
Zu wenig Maßnahmen gegen "Schattenwirtschaft" nach Feierabend
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bei nicht gemeldeten Nebentätigkeiten am Feierabend oder am Wochenende hält Schneider die Maßnahmen der Bundesregierung hingegen für nicht ausreichend. Das in der Bevölkerung weit verbreitete Verhalten, einen Handwerker zu rufen, wenn der Wasserhahn tropft und diesen dann schwarz zu bezahlen, lasse sich nur verhindern, wenn der Staat attraktive finanzielle Anreize schaffe. Denkbar sei zum Beispiel ein Handwerkerbonus, der dann steuerlich absetzbar sei.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.