Dienstag, 30. April 2024

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Experten empfehlen umfassende Reformen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte nach Ansicht eines von den Bundesländern eingesetzten Expertengremiums umfassend reformiert werden. Der sogenannte Zukunftsrat empfiehlt in dem in Berlin vorgestellten Bericht eine stärkere Orientierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an Gemeinwohl und Demokratie. Die Angebote sollen sich klarer von der privaten Konkurrenz unterscheiden.

19.01.2024
    Schild mit der Aufschrift "ARD - ZDF - Deutschlandradio - Beitragsservice" an Eingang des Beitragsservice auf dem WDR-Gelände in Köln Bocklemünd.
    Eine von den Bundesländern eingesetzte Expertengruppe hat am 18.1.2024 Vorschläge für Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt. (IMAGO / Panama Pictures / Christoph Hardt)
    Aus Sicht des Rats soll eine gemeinsame Tochtergesellschaft Betrieb und Entwicklung der digitalen Plattformen sichern. Den Sendern wird zudem nahegelegt, zugunsten einer kollektiven Geschäftsführung vom bisherigen Intendantenmodell abzugehen.
    Ausdrücklich nicht empfohlen werden Senderfusionen, wohl aber die Gründung einer ARD-Anstalt, die alle überregionalen Aufgaben der regionalen Sender übernehmen soll.

    Hoffnung auf mehr gesellschaftliche Akzeptanz

    Im Ganzen verspricht sich der Zukunftsrat von dem Umbau mehr gesellschaftliche Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch Einsparungen. In Sachen Finanzierung soll es beim Rundfunkbeitrag bleiben, der aber enger an die Erfüllung des Auftrags geknüpft werden soll. Der Beitrag liegt derzeit monatlich bei 18 Euro 36. Die zuständige Kommission will im kommenden Monat eine Empfehlung zu einer etwaigen Erhöhung abgeben.
    Die für den Rundfunk zuständigen Bundesländer hatten den aus acht Expertinnen und Experten bestehenden Zukunftsrat im vergangenen Jahr berufen. Ein Auslöser war die durch die Vorgänge beim rbb ausgelöste Krise.
    Diese Nachricht wurde am 18.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.