Verkehrsgerichtstag
Experten fordern Bußgeld bei 1,1 Promille auf dem Rad

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag will Radfahren unter Alkoholeinfluss strenger ahnden und die Handynutzung am Steuer stärker kontrollieren. Radfahren solle künftig bereits ab einem Alkoholgrenzwert von 1,1 Promille Blutalkohol mit einem Bußgeld bestraft werden, heißt es in den in Goslar vorgelegten Empfehlungen. Bisher liegt der Grenzwert für Radfahrer bei 1,6 Promille.

    Zwei Jugendliche fahren mit ihren Rädern über einen Radweg und tragen dabei einen Kasten Bier.
    Fachleute fordern einen neuen Alkoholgrenzwert für Fahrradfahrer. (picture alliance / dpa / Wolfram Steinberg)
    Die Experten schlagen bei einem erstmaligen Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei in Flensburg vor.
    Darüber hinaus sprechen sich die Verkehrsexperten für eine flächendeckende Überwachung der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer aus, etwa durch sogenannte Handy-Blitzer. Solche Geräte kontrollieren von Autobahnbrücken aus, ob Fahrer am Steuer ein Handy benutzen. Bisher ist dies nur in Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt.
    Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags wurden in der Vergangenheit häufig von Gesetzgebern aufgegriffen.

    Streit um Lastenfahrräder

    Ein weiteres Thema beim Verkehrsgerichtstag waren Lastenfahrräder. Weil diese immer größer und schneller werden, fordert der Fußgängerfachverband (Fuss e.V.), dass Lastenfahrräder nicht mehr auf schmalen Radwegen oder gemischten Fuß- und Radwegen unterwegs sein dürfen. Die Räder seien für Fußgänger "besonders lästig und oft riskant" und würden auch andere Radfahrer behindern. Auch eine Art Führerschein-Prüfung für Lastenradfahrer schlägt Fuss e.V. vor.
    Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) setzt für mehr Sicherheit stattdessen auf eine bessere Infrastruktur. Zwar seien Radwege oft tatsächlich zu schmal. Sie seien aber häufig auch kaputt, zugeparkt, ungeschützt oder gar nicht vorhanden, sagte die Bundesgeschäftsführerin des ADFC, Lodemann.
    Diese Nachricht wurde am 30.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.