
Die sogenannte Venedig-Kommission erklärte in einem Eilgutachten, das Gesetz schränke Rechte wie die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre ein. Es sei daher nicht mit den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Das Gesetz sieht vor, dass sich Organisationen und Medien, die zu mindestens 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, als Organe registrieren lassen müssen, die - Zitat - "Interessen ausländischer Mächte verfolgen". Präsidentin Surabischwili hat das Vorhaben vorerst gestoppt. Seit Wochen kommt es wegen des Gesetzes zu Massenprotesten. Georgien ist Mitglied des Europarats. Die Venedig-Kommission berät den Europarat in Verfassungsfragen.
Diese Nachricht wurde am 22.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.