Das meldet der "Spiegel" und beruft sich auf den Abschlussbericht des Gremiums. Darin heiße es, die bisherige grundsätzliche Rechtswidrigkeit einer Abtreibung halte einer verfassungs- und völkerrechtlichen Prüfung nicht Stand. Zugleich spricht sich die Kommission den Angaben zufolge dafür aus, Abbrüche weiterhin im Grundsatz zu verbieten, sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Schwangerschaftswoche.
Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Sie bleiben in bestimmten Fällen aber straffrei, etwa, wenn sich eine Frau nach einem Gespräch in einer Beratungsstelle in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft für einen Abbruch entscheidet.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.