
Ein Punkt in dem Kommissionsvorschlag betrifft laut der "Bild"-Zeitung eine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Seit 2024 wird das Renteneintrittsalter nach Jahrgang schrittweise angehoben. Versicherte mit dem Jahrgang 1956 konnten noch im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 soll dann eine Altersgrenze von 67 gelten.
Diese Altersgrenze, das beinhaltet laut Medienberichten der Vorschlag der Expertenkommission, soll auf maximal 70 Jahre angehoben werden. Erreicht werden soll diese Grenze bis zu den 2060er Jahren, die schrittweise Anhebung soll ab den 2040er Jahren beginnen. Die Rente mit 70 würde demzufolge für alle gelten, die nach 1990 geboren sind.
Änderungsvorschläge für Absenkung des Rentenniveaus
Auch für das Rentenniveau soll es Änderungsvorschläge geben. Das Rentenniveau gibt das Verhältnis zwischen der Standardrente nach 45 Jahren Arbeit zum Durchschnittslohn und dem deutschen Durchschnittseinkommen an. Aktuell liegt es laut deutscher Rentenversicherung bei 48 Prozent.
Die Expertenkommission soll nun in ihrem Vorschlag auch empfohlen haben, das Rentenniveau auf 46 Prozent abzusenken. Das Rentenpaket von 2025hat mit einer Verlängerung der sogenannten Haltelinie dafür gesorgt, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert wird.
Grundsätzlich soll laut dem Bericht die Rente insgesamt höher ausfallen - mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Nach wie vor umstritten unter den Experten sei die Frage, ob auch Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Die Rentenkommission will ihren Bericht offiziell Ende Juni präsentieren.
Diese Nachricht wurde am 21.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
