Eilverfahren
Facebook-Mutterkonzern Meta darf KI mit deutschen Nutzerdaten trainieren

Der Facebook-Mutterkonzern Meta darf personenbezogene Daten aus Deutschland für das Training von Künstlicher Intelligenz verwenden. Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden. Zur Begründung hieß es, diese Form der Datennutzung verstoße nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung und den Digital Markets Act.

    Auf einem Smartphone ist das Logo von Meta AI zu sehen: Ein überwiegend blauer Ring, der an manchen Stellen in Lila- und Grüntöne übergeht.
    Das Meta-AI-Logo auf dem Smartphone (picture alliance / imageBROKER / Md Mamun Miah)
    Damit lehnte das Gericht einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW ab. Sie hatte ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht begründet.
    Meta hatte angekündigt, ab kommenden Dienstag in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.
    "Unzweifelhaft werden für das Training große Datenmengen benötigt, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können", so das Gericht in Köln. Im Rahmen einer Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin würden aber die Interessen an der Datenverarbeitung überwiegen. Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern wolle, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden könnten, sagte Richter Jörgens in der mündlichen Urteilsbegründung.
    Die Eilentscheidung ist nicht anfechtbar. Die Verbraucherzentrale NRW will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie ein Hauptsacheverfahren beantragt.
    (Aktenzeichen: 15 UKl 2/25)
    Weitere Informationen:
    Meta trainiert seine KI mit unseren Daten – wie verweigert man die Zustimmung?
    So können Sie widersprechen
    Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.