Demonstrationen zum 7. Oktober
Faeser mahnt hartes Durchgreifen gegen Antisemitismus an

Vor dem ersten Jahrestag des Überfalls der militant-islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober hat Bundesinnenministerin Faeser eine entschiedene Antwort der Polizei auf Antisemitismus, Volksverhetzung und Gewalt angekündigt. Am Wochenende wollen bundesweit Menschen an das Massaker der Hamas in Israel und an den Krieg gegen die Terrororganisation im Gazastreifen erinnern.

    Eine große Gruppe von Demonstranten protestiert in Berlin-Kreuzberg gegen den Gaza-Krieg. Dabei wird sie von Polizisten beobachtet.
    Besonders in Berlin werden mit Blick auf den 7. Oktober zahlreiche Kundgebungen erwartet. (picture alliance / Anadolu / Erbil Basay)
    Innenministerin Faeser betonte, dass mit Blick auf die vielen Toten im Nahen Osten Trauer und friedlicher Protest möglich sein müssten. Wenn man jedoch erneut widerwärtigen Judenhass, Aufrufe zur Vernichtung Israels, islamistische Terrorpropaganda oder Angriffe auf Einsatzkräfte erlebe, müsse die Polizei schnell und hart einschreiten, sagte die SPD-Politikerin dem "Tagesspiegel".

    Haldenwang: Jahrestag könnte Trigger-Ereignis sein

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor einer Zunahme von israelfeindlichen und antisemitischen Protesten. Die Behörde schließt nicht aus, dass es zu gewalttätigen Aktionen von Einzelpersonen kommt - auch gegen israelische oder jüdische Ziele. "Der Jahrestag könnte ein Trigger-Ereignis für weite Teile des Protestspektrums sein", sagte der Präsident des Verfassungsschutzes, Haldenwang. Die aktuelle Lage berge auch für bislang gemäßigte Akteure große Potenziale für Emotionalisierung, Polarisierung und Radikalisierung.

    Schwerpunkt der Proteste: Berlin

    Schwerpunkt der Proteste dürfte nach Einschätzung der Behörde in Berlin sein. Die Gewerkschaft der Polizei erwartet in der Hauptstadt eine "stadtweite, dynamische Lage". Die Versammlungsbehörde untersagte mehreren Aktivisten von israelfeindlichen Gruppen die Teilnahme an sogenannten propalästinensischen Kundgebungen, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Berlins Regierender Bürgermeister Wegner erklärte, man werde den Anstieg von Antisemitismus in der Stadt nicht dulden. "Berlin wird nie wieder zusehen, wenn Juden bedroht oder angefeindet werden", versprach der CDU-Politiker.

    Integrationsbeauftragte Alabali-Radovan (SPD): Kein Generalverdacht gegen Palästinenser

    Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Alabali-Radovan, hat mit Blick auf die geplanten Kundgebungen zum Gaza-Krieg zur Differenzierung aufgerufen. Es dürfe keinen Generalverdacht gegen Palästinenser geben, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Hörfunk. Es müsse auch einen Raum für Menschen geben, die auf das Leid der Bewohner in Gaza oder anderen Teilen der Region hinweisen wollten. Trotzdem sei es ganz wichtig zu sagen, dass vor allem Antisemitismus strafrechtlich relevant sei und geahndet werde, betonte Alabali-Radovan.

    Antisemitismusbeauftragter Klein: Polizei und Staat allein können es nicht richten

    Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Klein, betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, kurz vor dem Jahrestag am 7. Oktober seien die Sicherheitskräfte besonders wachsam. Das sei wichtig und richtig, aber "Polizei und Staat allein können es nicht richten". Hier sei auch die Gesellschaft gefragt, sich Antisemitismus entschlossen entgegenzustellen. "Wir müssen erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger genügend sensibilisiert sind, etwa alltägliche Situationen in der Öffentlichkeit, beleidigende Bemerkungen, verächtliche Fotos oder Posts in sozialen Medien gegen Jüdinnen und Juden nicht hinzunehmen, sondern dagegen aktiv zu werden", so Klein.
    Der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober im israelischen Grenzgebiet war Auslöser des Kriegs im Gazastreifen. Dabei wurden mehr als 1.200 Menschen - die meisten davon Juden - getötet und etwa 250 weitere von der Hamas als Geiseln verschleppt.

    Frankfurt am Main scheitert mit Demonstrations-Verbot

    Die Stadt Frankfurt am Main hatte versucht, eine dort geplante propalästinensische Demonstration zu verbieten - scheiterte aber. Das zuständige Verwaltungsgericht erklärte in einer Eilentscheidung, die Stadt verkenne mit dem von ihr ausgesprochenen Verbot die Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Ein Versammlungsverbot könne nicht mit einem bestimmten Tag gerechtfertigt werden, sondern nur mit einer unmittelbaren Gefahr. Die Stadt kann sich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Entscheidung wehren.
    In Münster hingegen bleibt die Parole "From the river to to the sea" (auf Deutsch: Vom Fluss bis zum Meer) während einer pro-palästinensischen Kundgebung verboten. Der Veranstalter hatte sich zwar an das Verwaltungsgericht Münster gewandt, dieses wies den Eilantrag aber ab.
    Diese Nachricht wurde am 05.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.