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Urteil zur AfD-Nachwuchsorganisation
Faeser sieht Rechtsstaat durch Urteil gestärkt

Bundesinnenministerin Faeser sieht den Rechtsstaat durch das Gerichtsurteil zur AfD-Nachwuchsorganisation gestärkt.

    Das Kölner Verwaltungsgericht hatte es zuvor für zulässig befunden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative als "gesichert extremistische Bestrebung" einstuft. Faeser betonte, die Entscheidung benenne deutlich, dass man es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf die Demokratie zu tun habe. Auch der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Haldenwang, begrüßte das Urteil.
    Die Richter hatten einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation abgelehnt. Das Gericht teilte mit, Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative hätten sich seit der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet".
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.