
Geplant ist eine schärfere Kontrolle der Finanzströme rechtsextremistischer Kreise. Faeser strebt dazu eine Änderung des Gesetzes für die Befugnisse des Verfassungsschutzes an, damit Überwachungen der Ermittlungsbehörden bereits bei einem Gefährdungspotenzial einsetzen können. Bislang geht das nur bei nachweislich volksverhetzenden und gewaltorientierten Bestrebungen. Zudem will die Ministerin das Bundesverfassungsgericht stärken, indem die zentralen Regelungen zu Organisation und Verfahren in das Grundgesetz aufgenommen werden. Weiter ist geplant, eine so genannte Früherkennungseinheit der Bundesregierung zu ausländischen Manipulations- und Einflusskampagnen aufzubauen.
Faeser stellte die insgesamt 13 Maßnahmen gemeinsam mit den Chefs von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt vor, Haldenwang und Münch. Ein Großteil der aufgelisteten Vorhaben ist allerdings bereits bekannt und teils auch schon beschlossen.
Diese Nachricht wurde am 13.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.