Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Faeser verteidigt Compact-Verbot

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot des rechtsextremen Magazins Compact sieht Bundesinnenministerin Faeser keinen Anlass für eine Kurskorrektur.

    Eine Ausgabe des Magazins "Compact"
    Innenministerin Faeser will das Verbot für das Magazin Compact nicht zurücknehmen. (picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Das Grundgesetz sehe das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei es wichtig, diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anzuwenden.
    Faeser hatte das Compact-Magazin im Juli mit der Begründung verboten, es verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob die Entscheidung gestern im Eilverfahren vorläufig auf und meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. 
    Diese Nachricht wurde am 15.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.