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Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Faeser verteidigt Compact-Verbot

Nach der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung zum Verbot des rechtsextremen Magazins Compact sieht Innenministerin Faeser keinen Anlass für eine Kurskorrektur.

    Eine Ausgabe des Magazins "Compact"
    Innenministerin Faeser will das Verbot für das Magazin Compact nicht zurücknehmen. (picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Das Grundgesetz sehe das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen, sagte sie. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei es wichtig, diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anzuwenden.
    Faeser hatte Compact als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Verbotverfügung gestern im Eilverfahren auf und meldete Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Die Entscheidung in der Sache fällt im Hauptsacheverfahren.
    Diese Nachricht wurde am 15.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.