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Fairer Umgang mit Wissen

Campus-Online: Die hat eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingesetzt. Sie wird tätig, wenn begründete Verdachtsmomente dafür vorliegen, daß ein Mitglied der Universität mit erfundenen oder verfälschten Daten arbeitet oder das geistige Eigentum anderer verletzt. Eine Ombudsperson soll dabei als Vertrauensperson und Ansprechpartner für die Universitätsangehörigen dienen, Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten prüfen und gegebenenfalls die Kommission einschalten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hatte nach den jüngsten Vorfällen von Datenfälschungen überlegt, künftig keine Mittel mehr für Institutionen zu bewilligen, die kein Verfahren für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten haben. Die Universität Mannheim ist eine der ersten Hochschulen, die sich entsprechende Regeln gibt.

    Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt demnach vor, "wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewußt oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird." Im Einzelnen listen die Richtlinien fünf mögliche Verfehlungen auf: Falschangaben, also etwa das Erfinden von Daten, die Manipulation von Ergebnissen; Verletzung geistigen Eigentums, etwa durch Plagiat, Ideendiebstahl, Inhaltsverfälschung oder unbefugte Veröffentlichung; die Nennung eines anderen Wissenschaftlers als Mit-Autor ohne dessen Einverständnis; Sabotage von Forschungstätigkeit; Beseitigung von Primärdaten.

    Hier finden Sie die Verfahrensordnung im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens, beschlossen vom Senat der Max-Planck-Gesellschaft am 14. November 1997.

    Nach zwei Fällen von Verfälschungen an zwei deutschen Hochschulen sah sich eine internationale Kommission verschiedener Professoren der Deutschen Forschungs-Gemeinschaft im Dezember 1997 veranlasst, einen Ehrenkodex für gutes wissenschaftliches Verhalten auszuarbeiten, welcher seither Grundlage des Umganges mit wissenschaftlichen Arbeiten in Deutschland ist. Auslöser war der Verdacht groben Fehlverhaltens der Professoren Marion Brach (Lübeck) und Friedhelm Herrmann (Ulm) im Sommer 1997. Die Vorwürfe reichten von der groben Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über die Vortäuschung von Experimenten, Datenmanipulation, die Fälschung von Abbildungen bis zur Verleitung junger Wissenschaftler zur Fälschung.

    Hier die Einzelheiten zum auslösenden Fall:

    "In 32 Arbeiten des Ulmer Krebsforschers Professor Friedhelm Herrmann und seiner frueheren Mitarbeiterin Marion Brach sind Daten gefaelscht worden. Das ist das Ergebnis der nationalen Untersuchungskommission, die jetzt ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Danach steht auch fest, dass Herrmann direkt an den Forschungsfaelschungen beteiligt war. Wie der Dekan der medizinischen Fakultaet Guido Adler mitteilte, hat die Untersuchungskommission ausserdem einen definitiven Hinweis, dass eine der Faelschungen erst im vergangenen Jahr begangen wurde - und damit zu einem Zeitpunkt, als die mitbeschuldigte Marion Brach schon an der Universitaet in Luebeck lehrte. Herrmann hatte bislang behauptet, seine fruehere Lebensgefaehrtin sei alleine fuer die Vorfaelle verantwortlich. Die nationale Untersuchungskommission will ausserdem Belege dafuer gefunden haben, dass Herrmann bei seiner Berufung nach Ulm falsche Angaben gemacht hat. In einer Stellungnahme an das Wissenschaftsministerium schlaegt die Universitaet deswegen vor, die Berufung Herrmanns wegen arglistischer Taeuschung zurueckzunehmen. Weiter ungewiss ist die Zukunft der 30 Wissenschaftler, die gemeinsam mit Herrmann an die Ulmer Uni kamen. Auch sie muessen nach dem Faelschungsskandal mit Konsequenzen rechnen." (Newsdienst German News 4. Juli 1997)