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Fall Sinkewitz wird zum Test für HGH-Nachweis

Radprofi Patrik Sinkewitz hat vor dem deutschen Sportschiedsgericht einen Etappensieg errungen und ist nicht mehr suspendiert. Die Nada wollte Sinkewitz lebenslang wegen angeblichen Dopings mit dem Wachstumshormon sperren. Jetzt geht die Nada geht jetzt in die zweite Instanz.

Von Heinz Peter Kreuzer | 23.06.2012
    Radprofi Patrik Sinkewitz hat vor dem deutschen Sportschiedsgericht einen Etappensieg errungen. Einzelrichter Professor Willi Erdmann wies die Klage der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen den 31-Jährigen ab und hob dessen Suspendierung auf. Die NADA hatte beantragt, Sinkewitz lebenslang wegen angeblichen Dopings mit dem Wachstumshormon zu sperren. Die NADA geht jetzt in die zweite Instanz vor dem Internationalen Sportgerichtshof.

    Showdown in Lausanne: Der Internationale Sportgerichtshof CAS muss jetzt entscheiden, ob das Nachweisverfahren für Wachstumshormon HGH zulässig ist. Das nationale Sport-Schiedsgericht mit Einzelrichter Professor Willi Erdmann stellte in dem 68 Seiten langen Schiedsspruch fest, dass die erforderliche wissenschaftliche Verlässlichkeit der in den HGH-Richtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA festgelegten Grenzwerte nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Das Nachweisverfahren basiert darauf, dass sich das körpereigene und das synthetisch hergestellte Wachstumshormon in ihrer Zusammensetzung unterscheiden. Genau das kann der so genannte Isoformentest differenzieren. Das Urteil kommt für Experten überraschend: Professor Mario Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung sagt:

    "Der eben angesprochene Test hat eine sehr hohe Sicherheit, was positive oder negative Aussagen angeht. Das heißt, wenn wir einen positiven Befund haben, dann kann man auch mit einer statistisch sehr hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das Wachstumshormon verabreicht wurde."

    Was auch für den Test spricht: Bisher gab es zwölf Dopingfälle mit Wachstumshormon, davon sind acht abgeschlossen. Vier Fälle sind noch offen, darunter die beiden vor dem CAS anhängigen Fälle von Radprofi Patrik Sinkewitz und dem estnischen Langlauf-Olympiasieger Andrus Veerpalu. Sinkewitz, der 2007 schon einmal des Testosteron-Dopings überführt wurde und als Kronzeuge mit einer Ein-Jahres-Sperre davonkam, hatte in der Vergangenheit das HGH-Doping immer geleugnet. Als Wiederholungstäter droht ihm eine lebenslange Sperre. Sein Anwalt Rainer Cherkeh attestiert dem Urteil eine grundlegende Bedeutung für die Sportgerichtsbarkeit. Aber in der Vergangenheit hat der Internationale Sportgerichtshof sich zu Gunsten neuer Nachweisverfahren ausgesprochen. Wie im Fall Claudia Pechstein, die auf Grund eines Blutprofils für zwei Jahre gesperrt wurde. Der CAS-Richter Dirk-Rainer Martens:
    "Denken Sie nur an Frau Pechstein, auch das war ziemlich neu, das Nachweisverfahren, das für gut befunden wurde. Ich selbst hatte zu entscheiden vor zehn Jahren über die Zuverlässigkeit des Tests zur Ermittlung von EPO: Auch da waren wir ausgesetzt einem hochtechnischen Verfahren, das wir uns von Experten haben erklären lassen müssen."

    Auffällig beim nationalen Sportschiedsgericht. Wie schon unlängst im Dopingfall Hesse und Olympiastützpunkt Erfurt haben Schiedsrichter, die bisher bei Dopingfällen nicht in Erscheinung getreten waren, Entscheidungen gefällt, die in der Fachwelt auf Unverständnis stoßen. Trotzdem würde Martens eine spezielle Dopingkammer bei den Schiedsrichtern nicht unbedingt befürworten.

    "Wenn er Dinge zu Grunde legen muss, die er selbst nicht kann, dann bedient er sich eines Sachverständigen. Aber man sollte nicht den Sachverständigen sozusagen an Stelle des Richters setzen. Am Ende ist der Richter, der alles entscheidet. Deswegen wäre ich bei solchen Spezialbedingungen vorsichtig."

    Schließlich gebe es bei ordentlichen Gerichten Kammern für Medizin- oder Architektenrecht. Und das hat auch dazu geführt, dass es beim CAS Fußballkammern gibt. Das heißt: Im Fall Sinkewitz wird es eine Schlacht der Gutachter vor dem Internationalen Sportgerichtshof geben: Ende offen.