Die 31 Athleten hätten laut der Thüringer Staatsanwaltschaft zwar gegen die Antidopingregeln verstoßen, seien aber nach dem Arzneimittelgesetz nicht strafbar, weil man ihnen die Dopingabsicht nicht nachweisen konnte.
Hinweis: Das Gespräch können Sie bis mindestens 21. April 2013 als Audio-on-demand abrufen.
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