Die Befürworter einer harten Linie schauen dabei gerne nach Baden-Württemberg. Wer hier länger als 14 Semester bis zum Examen braucht, der wird kräftig zur Kasse gebeten. 511 Euro pro Semester werden dann fällig. Grundlage dieser Summe waren Untersuchungen des Mannheimer Wirtschaftsprofessors Eduard Gaugler. Der hatte 1998 zusammen mit seiner Mitarbeiterin Ramona Schawilye erstmals in Deutschland ermittelt, wie viel Geld Studierende tatsächlich durch die Immatrikulation sparen können. Eduard Gaugler:
Die Mensa mit ihrem vergünstigten Essens-Angebot, die kennt natürlich nahezu jeder Studierende, aber beispielsweise dass Studentenwerke Darlehen geben können für Studienabschlüsse und so weiter, also Vergünstigungen, um den Lebensunterhalt am Ende des Studiums bis zum Examen zu bestreiten, so gut wie unbekannt gewesen sind.
Insgesamt 47 Arten von Vergünstigungen ermittelten die Wissenschaftler, von der kostenlosen Rechtsberatung bis zur Kinderkrippe, vom BAföG bis zur Befreiung von den Rundfunkgebühren. Mehr als 400 Studierende wurden für die Studie gefragt, wie viel Geld sie denn im letzten Semester mit dem Studentenausweis gespart haben. Gaugler:
Der Gesamtnutzungswert, den wir aus den Befragungen dieser über 400 Studierenden hergeleitet haben, lag damals, 1998 also, für das Wintersemester, das vorangegangen war, bei 1186 Mark pro Semester. Und diese Zahl hat in der politischen Diskussion eine Bedeutung gewonnen.
Denn für den damaligen baden-württembergischen Wissenschaftsminister Klaus von Trotha war sie der Anlass, die Langzeit-Studiengebühr auf die runde Summe von 1000 Mark pro Semester festzulegen. Eduard Gaugler schätzt, dass sich der Nutzwert der Immatrikulation in den letzten Jahren sogar noch erhöht hat:
Wenn ich bei uns durchs Haus hier gehe und beobachte, wie die PC-Plätze besetzt sind, und wenn man beobachtet, mit welcher Häufigkeit man die Studierenden dabei findet, dann nehme ich an, dass in diesen modernen Kommunikations-, Informationszugängen die Nutzung in den letzten fünf, sechs Jahren noch erheblich zugenommen hat und damit also auch eher ein leicht ansteigender Wert gegenüber den 1186 D-Mark des Jahres 1998 zu beobachten sind.
Die Vorteile der kleinen Plastikkarte mit dem Immatrikulationsnachweis seien gar nicht so gravierend, widerspricht Tim Backmüller, der gerade sein Diplom als Volkswirtschaftler abgelegt hat und nachdenklich auf sein Portemonnaie zeigt:
Ja, ich habe noch einen. Weil ich noch jetzt gerade noch mich exmatrikuliert habe, ich hab zwar noch einen, aber ich darf ihn ja nicht mehr verwenden, also eigentlich nicht mehr. Aber ansonsten, Vergünstigungen - früher war es fürs Schwimmbad gut, aber das gilt ja nicht mehr. Früher kriegst du im Schwimmbad 50 Prozent Rabatt und mittlerweile zahlen alle dasselbe. Also eigentlich nur noch für kulturelle Sachen ist das gut.
Die Dolmetscherin Franziska Bartels dagegen hofft sehr wohl auf spürbare Geldvorteile. Um hier und da ein paar Euro zu sparen, hat sie sich - nach ihrem erfolgreichem Examen - noch einmal eingeschrieben, ohne jedoch in Mensa, Bibliothek oder Hörsälen aufzutauchen.
Ich habe mich jetzt neu wieder eingeschrieben, weil ich ja Berufsanfänger bin, ich bin Freiberuflerin, und es ist aber so, dass sich meine finanzielle Situation nicht wesentlich von der eines Studenten unterscheidet. Und von daher ist es für mich halt ganz günstig, mit der Straßenbahn fahren zu können mit dem Studentenausweis, das macht sich auch ganz erheblich bemerkbar beim Theaterbesuch, ist halt auch wesentlich günstiger, in den Kinos halt nicht mehr so sehr. Ja, Theater und solche Dinge und eben die Monatskarte, die ich dadurch habe - das waren eigentlich die Gründe.
Wie viel der einzelne spart, sei höchst unterschiedlich, sagt der Mannheimer Wirtschaftsprofessor Eduard Gaugler:
Die größte Gruppe mit rund 38 Prozent unserer Probanden gibt einen individuellen Gesamtnutzen von weniger als 500 Mark an; ungefähr ein Viertel einen Gesamtnutzen bis 1000 Mark, noch einmal ein Viertel einen Gesamtnutzen von 1000 bis 2000 Mark pro Semester, und es sind immerhin 16 Prozent, die - wenn man ihre einzelnen Nutzenarten addiert - auf Beträge über 2000 D-Mark kommen.
Bei der Untersuchung gab es jedoch auch einige Rückmeldungen, deren Verallgemeinerungswert Eduard Gaugler als eher gering einschätzt.
Einer der Probanden gab an, er habe im vorherigen Semester 21.000 Mark erspart beim Eintritt in einen Golfclub. Die in solchen Clubs nicht geringe Eintrittsgebühr sei ihm bei Vorlage seines Studentenausweises völlig erlassen worden, und das bedeutete für ihn allein an dieser einen Rubrik eine Ersparnis von 21.000 Mark.
Ob man in einem solchen Fall allerdings noch von Sozialmissbrauch sprechen kann, das ist wohl eher fraglich.
Wer studiert und BAföG bekommt, muss sich, die bundesweiten Nachforschungen zeigen es, auf schärferen Gegenwind der Bewilligungsbehörden einstellen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob sich der damit verbundene Papierkrieg und eventuelle Nachzahlungen nicht vermeiden lassen. In erster Linie helfen natürlich korrekte Angaben. Studierende können aber noch mehr tun: Weil für den BAföG-Antrag die Vermögensverhältnisse am Tag der Antragstellung ausschlaggebend sind, empfiehlt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, etwa beim Arbeiten in den Semesterferien das eigene Konto genau im Auge zu behalten.
Wenn jetzt beispielsweise in den Ferien gejobbt wurde, und am Ende der Ferien das Geld eingezahlt wird, und da lag schon Geld, weil man so ein bisschen sparsam war, und man kommt über den Freibetrag drüber, dann hat man jede Mark, die man da in den Ferien zu viel verdient hat, in Anführungsstrichen zu viel verdient hat, die wird einem dann schlicht vom BAföG abgezogen. Das hätte sich nicht gelohnt, der Schweiß in der Fabrik.
Wer dagegen glaubt, sein Vermögen dadurch in Sicherheit zu bringen, dass er die Summe über dem Freibetrag von 5200 Euro einfach einen Tag vor der Antragstellung vom Konto abhebt und sie zwei Tage später wieder einzahlt, der begeht reinen Rechtsmissbrauch. Chancenlos ist er obendrein: Denn die Bank meldet alle Zinsgewinne, für die ein Freistellungsauftrag vorliegt, jedes Jahr ans Bundesamt für Finanzen, unabhängig von irgend welchen Stichtagen. Eine solche Meldung kann man derzeit nur dadurch verhindern, dass man erst gar keinen Freistellungsauftrag erteilt. Dann werden zwar Steuern auf die Zinsgewinne einbehalten. Diesen Betrag kann man sich aber am Jahresende mit der Steuererklärung zurückholen. Sind der Datenabgleich und die Überprüfung früherer BAföG-Anträge erst einmal angelaufen, dann rät Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler zur Kooperation:
Nehmen wir mal an, der hatte Vermögen und der hat es nicht angegeben. Dann sollte der Student wirklich versuchen, den Ball flach zu halten. Er sollte die Auskünfte möglichst schnell erteilen, möglichst mit dem BAföG-Amt zusammenarbeiten, und er sollte möglichst schnell dann das BAföG zurückzahlen, wenn er's zu Unrecht erhalten hat.
Natürlich muss der Rückforderungsbescheid überprüft werden. Das kann man beim AStA sicherlich vor Ort machen lassen, dass die mal überprüfen, ob das alles richtig ausgerechnet worden ist. Vermögen darf nur einmal angerechnet werden, nicht in den Folgejahren - das ist beispielsweise ein Punkt, der beachtet werden muss. Und dann sollte er möglichst schnell das Geld zurückzahlen, er hat dann in der Regel nur mit einer Ordnungswidrigkeit, mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen, das wird ihn in seinem späteren Lebensweg nicht belasten, und sicherlich die für ihn freundlichste Lösung dieses Falles.
Die Mensa mit ihrem vergünstigten Essens-Angebot, die kennt natürlich nahezu jeder Studierende, aber beispielsweise dass Studentenwerke Darlehen geben können für Studienabschlüsse und so weiter, also Vergünstigungen, um den Lebensunterhalt am Ende des Studiums bis zum Examen zu bestreiten, so gut wie unbekannt gewesen sind.
Insgesamt 47 Arten von Vergünstigungen ermittelten die Wissenschaftler, von der kostenlosen Rechtsberatung bis zur Kinderkrippe, vom BAföG bis zur Befreiung von den Rundfunkgebühren. Mehr als 400 Studierende wurden für die Studie gefragt, wie viel Geld sie denn im letzten Semester mit dem Studentenausweis gespart haben. Gaugler:
Der Gesamtnutzungswert, den wir aus den Befragungen dieser über 400 Studierenden hergeleitet haben, lag damals, 1998 also, für das Wintersemester, das vorangegangen war, bei 1186 Mark pro Semester. Und diese Zahl hat in der politischen Diskussion eine Bedeutung gewonnen.
Denn für den damaligen baden-württembergischen Wissenschaftsminister Klaus von Trotha war sie der Anlass, die Langzeit-Studiengebühr auf die runde Summe von 1000 Mark pro Semester festzulegen. Eduard Gaugler schätzt, dass sich der Nutzwert der Immatrikulation in den letzten Jahren sogar noch erhöht hat:
Wenn ich bei uns durchs Haus hier gehe und beobachte, wie die PC-Plätze besetzt sind, und wenn man beobachtet, mit welcher Häufigkeit man die Studierenden dabei findet, dann nehme ich an, dass in diesen modernen Kommunikations-, Informationszugängen die Nutzung in den letzten fünf, sechs Jahren noch erheblich zugenommen hat und damit also auch eher ein leicht ansteigender Wert gegenüber den 1186 D-Mark des Jahres 1998 zu beobachten sind.
Die Vorteile der kleinen Plastikkarte mit dem Immatrikulationsnachweis seien gar nicht so gravierend, widerspricht Tim Backmüller, der gerade sein Diplom als Volkswirtschaftler abgelegt hat und nachdenklich auf sein Portemonnaie zeigt:
Ja, ich habe noch einen. Weil ich noch jetzt gerade noch mich exmatrikuliert habe, ich hab zwar noch einen, aber ich darf ihn ja nicht mehr verwenden, also eigentlich nicht mehr. Aber ansonsten, Vergünstigungen - früher war es fürs Schwimmbad gut, aber das gilt ja nicht mehr. Früher kriegst du im Schwimmbad 50 Prozent Rabatt und mittlerweile zahlen alle dasselbe. Also eigentlich nur noch für kulturelle Sachen ist das gut.
Die Dolmetscherin Franziska Bartels dagegen hofft sehr wohl auf spürbare Geldvorteile. Um hier und da ein paar Euro zu sparen, hat sie sich - nach ihrem erfolgreichem Examen - noch einmal eingeschrieben, ohne jedoch in Mensa, Bibliothek oder Hörsälen aufzutauchen.
Ich habe mich jetzt neu wieder eingeschrieben, weil ich ja Berufsanfänger bin, ich bin Freiberuflerin, und es ist aber so, dass sich meine finanzielle Situation nicht wesentlich von der eines Studenten unterscheidet. Und von daher ist es für mich halt ganz günstig, mit der Straßenbahn fahren zu können mit dem Studentenausweis, das macht sich auch ganz erheblich bemerkbar beim Theaterbesuch, ist halt auch wesentlich günstiger, in den Kinos halt nicht mehr so sehr. Ja, Theater und solche Dinge und eben die Monatskarte, die ich dadurch habe - das waren eigentlich die Gründe.
Wie viel der einzelne spart, sei höchst unterschiedlich, sagt der Mannheimer Wirtschaftsprofessor Eduard Gaugler:
Die größte Gruppe mit rund 38 Prozent unserer Probanden gibt einen individuellen Gesamtnutzen von weniger als 500 Mark an; ungefähr ein Viertel einen Gesamtnutzen bis 1000 Mark, noch einmal ein Viertel einen Gesamtnutzen von 1000 bis 2000 Mark pro Semester, und es sind immerhin 16 Prozent, die - wenn man ihre einzelnen Nutzenarten addiert - auf Beträge über 2000 D-Mark kommen.
Bei der Untersuchung gab es jedoch auch einige Rückmeldungen, deren Verallgemeinerungswert Eduard Gaugler als eher gering einschätzt.
Einer der Probanden gab an, er habe im vorherigen Semester 21.000 Mark erspart beim Eintritt in einen Golfclub. Die in solchen Clubs nicht geringe Eintrittsgebühr sei ihm bei Vorlage seines Studentenausweises völlig erlassen worden, und das bedeutete für ihn allein an dieser einen Rubrik eine Ersparnis von 21.000 Mark.
Ob man in einem solchen Fall allerdings noch von Sozialmissbrauch sprechen kann, das ist wohl eher fraglich.
Wer studiert und BAföG bekommt, muss sich, die bundesweiten Nachforschungen zeigen es, auf schärferen Gegenwind der Bewilligungsbehörden einstellen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob sich der damit verbundene Papierkrieg und eventuelle Nachzahlungen nicht vermeiden lassen. In erster Linie helfen natürlich korrekte Angaben. Studierende können aber noch mehr tun: Weil für den BAföG-Antrag die Vermögensverhältnisse am Tag der Antragstellung ausschlaggebend sind, empfiehlt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, etwa beim Arbeiten in den Semesterferien das eigene Konto genau im Auge zu behalten.
Wenn jetzt beispielsweise in den Ferien gejobbt wurde, und am Ende der Ferien das Geld eingezahlt wird, und da lag schon Geld, weil man so ein bisschen sparsam war, und man kommt über den Freibetrag drüber, dann hat man jede Mark, die man da in den Ferien zu viel verdient hat, in Anführungsstrichen zu viel verdient hat, die wird einem dann schlicht vom BAföG abgezogen. Das hätte sich nicht gelohnt, der Schweiß in der Fabrik.
Wer dagegen glaubt, sein Vermögen dadurch in Sicherheit zu bringen, dass er die Summe über dem Freibetrag von 5200 Euro einfach einen Tag vor der Antragstellung vom Konto abhebt und sie zwei Tage später wieder einzahlt, der begeht reinen Rechtsmissbrauch. Chancenlos ist er obendrein: Denn die Bank meldet alle Zinsgewinne, für die ein Freistellungsauftrag vorliegt, jedes Jahr ans Bundesamt für Finanzen, unabhängig von irgend welchen Stichtagen. Eine solche Meldung kann man derzeit nur dadurch verhindern, dass man erst gar keinen Freistellungsauftrag erteilt. Dann werden zwar Steuern auf die Zinsgewinne einbehalten. Diesen Betrag kann man sich aber am Jahresende mit der Steuererklärung zurückholen. Sind der Datenabgleich und die Überprüfung früherer BAföG-Anträge erst einmal angelaufen, dann rät Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler zur Kooperation:
Nehmen wir mal an, der hatte Vermögen und der hat es nicht angegeben. Dann sollte der Student wirklich versuchen, den Ball flach zu halten. Er sollte die Auskünfte möglichst schnell erteilen, möglichst mit dem BAföG-Amt zusammenarbeiten, und er sollte möglichst schnell dann das BAföG zurückzahlen, wenn er's zu Unrecht erhalten hat.
Natürlich muss der Rückforderungsbescheid überprüft werden. Das kann man beim AStA sicherlich vor Ort machen lassen, dass die mal überprüfen, ob das alles richtig ausgerechnet worden ist. Vermögen darf nur einmal angerechnet werden, nicht in den Folgejahren - das ist beispielsweise ein Punkt, der beachtet werden muss. Und dann sollte er möglichst schnell das Geld zurückzahlen, er hat dann in der Regel nur mit einer Ordnungswidrigkeit, mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen, das wird ihn in seinem späteren Lebensweg nicht belasten, und sicherlich die für ihn freundlichste Lösung dieses Falles.