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Gebäude-Energie-Gesetz
FDP-Fraktionschef Dürr wirbt für wasserstoffbetriebene Gasheizungen

Vor den parlamentarischen Beratungen zum Gebäude-Energie-Gesetz hat FDP-Fraktionschef Dürr für technologieoffene Lösungen beim Betrieb von Heizungen geworben. Neben der Wärmepumpe müsse man auch Gasheizungen einsetzen können, die künftig klimaneutralen Wasserstoff verwendeten, sagte der FDP-Politiker im Deutschlandfunk.

    Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, bei einem Pressestatement vor gelbem Hintergrund
    Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Zur Begründung verwies Dürr auf die Stadtwerke, die die Versorgung mit regenerativen Energien sicherstellen müssten. Der Klimaschutz müsse zu den Menschen und den Gebäuden passen. Das ganze Interview mit Christian Dürr können Sie hier nachlesen.
    Am Wochenende hatte bereits der FDP-Parteitag Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert - mit Blick auf eine technologieoffene und finanzierbare Umrüstung von Heizungsanlagen. In einem Beschluss hieß es, das geplante Gesetz stehe exemplarisch für die falsche Klima- und Energiepolitik der Grünen. Es dürfe durch Klimaschutzvorschriften keine Enteignung durch die Hintertür geben.

    Steiger: Regierung "vernichtet" Teile des Vermögens der Bürger

    Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Steiger, warf der Bundesregierung vor, mit ihrem Gesetz - so wörtlich - "große Teile der Vermögen der Bundesbürger zu vernichten". Viele Eigenheimbesitzer könnten sich keine neue Heizung leisten und müssten ihr Haus verkaufen, um horrende Strafzahlungen abzuwenden, sagte Steiger der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
    Die Ampel-Koalition hatte sich darauf verständigt, dass ab 2024 in der Regel nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, wenn die Wärme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien erzeugt wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Kabinett. Es soll Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Alle Anlagen, die nicht unter die bereits geltende Austauschpflicht nach 30 Jahren fallen, dürfen weiterlaufen.
    Diese Nachricht wurde am 25.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.