
Das Landgericht Schwerin urteilte, dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er im Herbst 2022 das Haus in Groß Strömkendorf bei Wismar angezündet habe. 14 Bewohner und drei Betreuer des reetgedeckten Heims konnten sich damals unverletzt ins Freie retten. Jedoch brannte das ehemalige Hotel bis auf die Grundmauern nieder.
Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Anklage hatte sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 09.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.