
Privatpersonen dürfen am 14. und 15. Juli Feuerwerkskörper nicht verwenden oder mitführen. Auch der Verkauf und der Transport sind verboten. Die Regierung will auf diese Weise das Risiko schwerer Ausschreitungen verringern. Die Verordnung gilt nicht für Gemeinden und Firmen, die die traditionellen Feuerwerke zum Nationalfeiertag veranstalten.
Einige Regionen hatten bereits während der Unruhen das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen 17-Jährigen war es mehrere Nächte in Folge zu schweren Krawallen in Frankreich gekommen.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.