
Gesetzlich erlaubt ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern nur an den letzten drei Werktagen des Jahres mit Ladenöffnung, also in diesem Jahr am 29., 30. und 31. Dezember. Das Zünden ist nur am 31. Dezember und 1. Januar zugelassen, je nach Region gelten auch feste Uhrzeiten.
Der Verband der pyrotechnischen Industrie rechnet gegenüber dem Vorjahr mit 10 bis 15 Prozent mehr Ware im Handel. 2024 verzeichnete die Branche nach eigenen Angaben einen Umsatz von 197 Millionen Euro.
Verletzungsgefahr und Feinstaub-Belastung
Ärztevertreter, Umwelt- und Tierschützer sowie weitere Organisationen fordern ein generelles Verbot. Sie verweisen unter anderem auf die Verletzungsgefahr, Probleme für Tiere und die Belastung der Krankenhäuser. Der Präsident der Bundesärztekammer, Reinhardt, forderte zuletzt die Innenminister von Bund und Ländern auf, private Feuerwerke zu untersagen. Die Deutsche Umwelthilfe verwies zudem auf die bundesweit hohen Feinstaub-Belastungen in der Silvesternacht.
Innenminister mit unterschiedlichen Ansichten
Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich zuletzt nicht auf ein Verbot von privatem Feuerwerk einigen. Während sich unter anderem Bremens Innensenator Mäurer, SPD, seit längerer Zeit für ein Verbot einsetzt, hat sich der nordrhein-westfälische Innenminister Reul, CDU, erneut dagegen ausgesprochen. Er fordert stattdessen mehr Flexibilität etwa durch eigene Entscheidungskompetenzen von Städten.
Aus dem Deutschlandfunk-Programm
Diese Nachricht wurde am 29.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



