
In mehreren Medienmitteilungen und in einem Portrait über ihn in einer juristischen Fachzeitschrift hatte sich der außerordentliche Staatsanwalt Stefan Keller zu offensiv geäußert über seine Ermittlungen gegen Gianni Infantino, etwa "es gebe Anzeichen für strafbare Handlungen". Der FIFA-Präsident hatte sich daraufhin beim Gericht darüber beschwert. Mit Erfolg.
Vorwurf der Voreingenommenheit
Die zuständige Kammer des Schweizer Bundesstrafgerichts in Bellinzona hielt es für erwiesen, dass der Ermittler die Pflicht zur Unvoreingenommenheit missachtet habe. Stefan Kellers öffentliche Äußerungen ließen sich als parteiisch einordnen, dabei habe jede Person das Recht, unparteiisch, unvoreingenommen und unbefangen beurteilt zu werden. Keller wies die Vorwürfe zurück. Er wolle nun abklären, welche Konsequenzen der Entscheid auf die verschiedenen Verfahren habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Keller eröffnete Verfahren wegen Amtsmissbrauchs
Der Sonderermittler hatte letzten Sommer ein Verfahren gegen Gianni Infantino eröffnet wegen Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimissen bzw. Anstiftung dazu. Es ging dabei um drei nicht protokollierte Geheimtreffen zwischen dem FIFA-Chef und dem inzwischen zurückgetretenen Chefermittler im FIFA-Komplex Bundesanwalt Michael Lauber – dies im Zuge von Ermittlungen gegen den Fußball-Weltverband. Auch bei der Nutzung eines Privatjets durch FIFA-Boss Infantino sah der der nun abgesetzte Sonderermittler Verdacht auf ungetreue Geschäftsführung.
Gianni Infantino und die FIFA begrüßten in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Gerichts. Ein Festhalten an Keller hätte einen fairen Prozess in Frage gestellt.
Wir haben im Titel des Beitrags die Bezeichnung des Gerichts korrigiert.