
Figueredo war am 27. Mai zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären auf Antrag der USA in einem Zürcher Luxushotel kurz vor dem FIFA-Kongress verhaftet und in Auslieferungshaft genommen worden. Das Auslieferungsgesuch der US-Justiz stützt sich dabei auf einen Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft in New York. Die wirft Figueredo vor, beim Verkauf von Marketingrechten für die Copa America Bestechungsgelder in Millionenhöhe kassiert zu haben, zudem soll Figueredo gefälschte medizinische Gutachten in den USA vorgelegt haben, um sich in Kalifornien die US Staatsbürgerschaft zu erschleichen.
Mutmaßliche Vergehen auch nach Schweizer recht strafbar
Der Ex-FIFA Funktionär legte dabei ein Attest vor, dass er unter Demenz leide, um einen Sprachtest vermeiden zu können. Das Bundesamt für Justiz begründet den Entscheid, Figueredo auszuliefern damit, dass die mutmasslichen Vergehen des ex FIFA Vize Präsidenten auch nach Schweizer Recht strafbar sind. Gleichzeitig gab die Schweizer Behörde bekannt, dass der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist. Figueredo kann innerhalb von 30 Tagen eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht einreichen.